Erbschaft & Nachlass
Wertermittlung für Nachlassregelungen, Erbengemeinschaften und die gerechte Aufteilung von Immobilienvermögen.
Unabhängige Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten in Hamburg, Schleswig-Holstein und auf Sylt. Präzise und nachvollziehbar, auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren und mit persönlicher Betreuung durch qualifizierte Sachverständige.
Anfrage und Angebot sind kostenlos. Das Honorar steht fest, bevor Sie beauftragen.

Wertermittlung für Nachlassregelungen, Erbengemeinschaften und die gerechte Aufteilung von Immobilienvermögen.
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unabhängige Bewertung von Immobilien im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung.
Fundierte Entscheidungsgrundlage für Kaufpreisverhandlungen und Vermögensdispositionen.
Ermittlung des Beleihungswerts im Auftrag beziehungsweise nach den Anforderungen von Kreditinstituten.
Nachvollziehbare Immobilienbewertung als fachliche Grundlage in Rechtsstreitigkeiten.
Bewertung von Immobilien bei Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen und Vermögensübertragungen.
Ermittlung des Immobilienwerts zur langfristigen Planung und Dokumentation des Vermögens.
Außerdem bewerten wir Rechte und Lasten wie Wohnrecht, Nießbrauch und Erbbaurecht.
Schicken Sie ihn uns mit ein paar Angaben zum Objekt. Wir schätzen vorab ein, ob der festgestellte Wert über dem Marktwert liegen dürfte – bevor Kosten entstehen. Gegen den Bescheid gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat.
Nicht jede Immobilienbewertung erfordert den gleichen Umfang. Während ein Kurzgutachten eine kompakte und fundierte Einschätzung des Immobilienwerts bietet, ermöglicht ein ausführliches Verkehrswertgutachten eine umfassende und nachvollziehbare Dokumentation nach den Vorgaben der ImmoWertV.
Welche Gutachtenform für Ihr Anliegen geeignet ist, hängt insbesondere vom Bewertungsanlass und dem Verwendungszweck ab. Wir beraten Sie persönlich und klären bereits vor der Beauftragung, welche Form der Wertermittlung Ihren Anforderungen entspricht.
Kompakt und fundiert
Eine nachvollziehbare Wertermittlung in reduziertem Dokumentationsumfang. Besonders geeignet für private Vermögensübersichten, Kauf- und Verkaufsentscheidungen oder einvernehmliche Vermögensauseinandersetzungen.
Umfassend und detailliert
Ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB unter Anwendung der ImmoWertV. Es dokumentiert die Bewertungsgrundlagen, wertbeeinflussenden Merkmale und angewendeten Verfahren detailliert. Insbesondere für steuerliche, gerichtliche und komplexe vermögensrechtliche Fragestellungen kann diese Gutachtenform erforderlich oder sinnvoll sein.
Für Kreditinstitute erstellen wir Beleihungswertgutachten nach BelWertV – mehr für Banken.
Hinter der Gutachterkanzlei stehen zwei qualifizierte Sachverständige mit fundierter Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft.
Jedes Gutachten wird von einem unserer Sachverständigen persönlich erstellt und unterzeichnet. Von der ersten Beratung bis zur Fertigstellung stehen wir Ihnen als direkte Ansprechpartner zur Seite.

Über zehn Jahre in Hamburger Immobilienunternehmen, mit Schwerpunkt Bewertung. Er verantwortet die Beleihungswertermittlung für Kreditinstitute und Gutachten für steuerliche Zwecke.

Aus Projektentwicklung und Verwaltung kennt er Immobilien von der Entstehungsseite: Bauabläufe, Bewirtschaftung, Ertragsansätze. Sein juristischer Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht trägt die Arbeit nach BelWertV.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse zahlreicher wertbeeinflussender Faktoren. Von der Lage und den rechtlichen Gegebenheiten über die bauliche Substanz bis hin zu den aktuellen Marktverhältnissen wird jede Immobilie individuell betrachtet.
Unsere Gutachten dokumentieren die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, erläutern die angewendeten Verfahren und machen die Herleitung des Immobilienwerts transparent und nachvollziehbar.
Ergänzt wird das Gutachten durch die wesentlichen bewertungsrelevanten Unterlagen, darunter Objektfotografien, Lagepläne, Grundrisse, Flächenangaben sowie erforderliche Register- und Katasterauszüge. So entsteht eine umfassende und transparente Dokumentation der Wertermittlung.

Festlegung des Bewertungsauftrags, des Bewertungsanlasses und des maßgeblichen Wertermittlungsstichtags.
Analyse der Makro- und Mikrolage sowie der Grundstücksmerkmale und ihres Einflusses auf den Immobilienwert.
Prüfung bewertungsrelevanter öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rahmenbedingungen.
Erfassung der Gebäudeeigenschaften, Ausstattung, Modernisierungen und erkennbaren wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale.
Begründete Auswahl und Anwendung der für die Immobilie geeigneten Bewertungsverfahren nach ImmoWertV.
Herleitung des Bodenwerts und Ermittlung des Immobilienwerts anhand der gewählten Verfahren.
Berücksichtigung der Marktverhältnisse sowie besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale.
Zusammenführung und Würdigung der Bewertungsergebnisse mit nachvollziehbarer Ableitung des Verkehrswerts.
Sie schildern Anlass, Objekt und Stichtag – per Formular, E-Mail oder Telefon.
Sie erhalten Gutachtenform, Termin und ein verbindliches Honorar. Bis hierhin kostet es nichts.
Wir besichtigen das Objekt, sichten Ihre Unterlagen und recherchieren Markt- und Bodenrichtwerte.
Sie erhalten das unterschriebene Gutachten – und auf Wunsch eine Erläuterung im persönlichen Gespräch.
Beleihungswertgutachten nach BelWertV als Voll- oder Kurzgutachten, digital übergeben, auf Wunsch mit Marktwert nach ImmoWertV. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, wie § 6 BelWertV sie als Nachweis nennt.
Gutachten für Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Auseinandersetzungen. Ansprechpartner ist der Sachverständige, der unterschreibt; steuerliche und rechtliche Beratung bleibt bei Ihnen.
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Gutachtenform und Anlass sowie nach dem Aufwand für Unterlagen und Anfahrt. Sie erhalten vor dem Auftrag ein verbindliches Angebot – Anfrage und Angebot sind kostenlos.
Termin für Besichtigung und Fertigstellung nennen wir im Angebot. Läuft eine Frist, etwa für einen Einspruch, sagen Sie es uns – wir planen danach.
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG nennt das Gesetz unter anderem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Gutachten für diesen Zweck erstellt Leif Moritz Gercke, zertifiziert durch DIAZert. Die Würdigung im Einzelfall liegt beim Finanzamt.
Eine Maklerbewertung schätzt einen erzielbaren Angebotspreis, meist als Vorstufe zum Verkaufsauftrag. Ein Verkehrswertgutachten leitet den Wert nach ImmoWertV nachvollziehbar her, wird unterschrieben und ist bei Finanzamt, Gericht und Bank vorlagefähig.
Sie oder eine Person, die Sie bevollmächtigen. Wir brauchen Zugang zu allen Räumen und, soweit vorhanden, zu Keller und Dachboden.
Hilfreich sind ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung und Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei Vermietung die Mietverträge, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle. Fehlt etwas, klären wir gemeinsam, wo Sie es bekommen.
Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung zu Gutachtenform, Termin und Honorar.
Lieber direkt?
Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung zu Gutachtenform, Termin und Honorar. Eilt es, rufen Sie uns gern direkt an.