Zum Inhalt springen
DIEGUTACHTERKANZLEI

Immobilienwerte. Fundiert ermittelt.

Unabhängige Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten in Hamburg, Schleswig-Holstein und auf Sylt. Präzise und nachvollziehbar, auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren und mit persönlicher Betreuung durch qualifizierte Sachverständige.

Anfrage und Angebot sind kostenlos. Das Honorar steht fest, bevor Sie beauftragen.

Messinglot an einer Schnur vor der hellen Stuckfassade eines Altbaus
Verkehrswertgutachtennach § 194 BauGB und ImmoWertV
Beleihungswertgutachtennach BelWertV für Kreditinstitute
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024Leif Moritz Gercke, DIAZert (S)
Diplom-SachverständigeDeutsche Immobilien-Akademie

Wann ist ein Immobiliengutachten sinnvoll?

Erbschaft & Nachlass

Wertermittlung für Nachlassregelungen, Erbengemeinschaften und die gerechte Aufteilung von Immobilienvermögen.

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Scheidung & Zugewinnausgleich

Unabhängige Bewertung von Immobilien im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung.

Immobilienkauf & -verkauf

Fundierte Entscheidungsgrundlage für Kaufpreisverhandlungen und Vermögensdispositionen.

Finanzierung & Beleihung

Ermittlung des Beleihungswerts im Auftrag beziehungsweise nach den Anforderungen von Kreditinstituten.

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Nachvollziehbare Immobilienbewertung als fachliche Grundlage in Rechtsstreitigkeiten.

Unternehmensvermögen

Bewertung von Immobilien bei Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen und Vermögensübertragungen.

Vermögensplanung

Ermittlung des Immobilienwerts zur langfristigen Planung und Dokumentation des Vermögens.

Außerdem bewerten wir Rechte und Lasten wie Wohnrecht, Nießbrauch und Erbbaurecht.

Bescheid vom Finanzamt bekommen?

Schicken Sie ihn uns mit ein paar Angaben zum Objekt. Wir schätzen vorab ein, ob der festgestellte Wert über dem Marktwert liegen dürfte – bevor Kosten entstehen. Gegen den Bescheid gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat.

Bescheid einschätzen lassen

Kurzgutachten oder Vollgutachten – welche Bewertung ist die richtige?

Nicht jede Immobilienbewertung erfordert den gleichen Umfang. Während ein Kurzgutachten eine kompakte und fundierte Einschätzung des Immobilienwerts bietet, ermöglicht ein ausführliches Verkehrswertgutachten eine umfassende und nachvollziehbare Dokumentation nach den Vorgaben der ImmoWertV.

Welche Gutachtenform für Ihr Anliegen geeignet ist, hängt insbesondere vom Bewertungsanlass und dem Verwendungszweck ab. Wir beraten Sie persönlich und klären bereits vor der Beauftragung, welche Form der Wertermittlung Ihren Anforderungen entspricht.

Kurzgutachten

Kompakt und fundiert

Eine nachvollziehbare Wertermittlung in reduziertem Dokumentationsumfang. Besonders geeignet für private Vermögensübersichten, Kauf- und Verkaufsentscheidungen oder einvernehmliche Vermögensauseinandersetzungen.

  • Nicht als Nachweis vor Finanzamt oder Gericht

Vollgutachten

Umfassend und detailliert

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB unter Anwendung der ImmoWertV. Es dokumentiert die Bewertungsgrundlagen, wertbeeinflussenden Merkmale und angewendeten Verfahren detailliert. Insbesondere für steuerliche, gerichtliche und komplexe vermögensrechtliche Fragestellungen kann diese Gutachtenform erforderlich oder sinnvoll sein.

Für Kreditinstitute erstellen wir Beleihungswertgutachten nach BelWertV – mehr für Banken.

Ihre Sachverständigen

Hinter der Gutachterkanzlei stehen zwei qualifizierte Sachverständige mit fundierter Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft.

Jedes Gutachten wird von einem unserer Sachverständigen persönlich erstellt und unterzeichnet. Von der ersten Beratung bis zur Fertigstellung stehen wir Ihnen als direkte Ansprechpartner zur Seite.

Leif Moritz Gercke

Leif Moritz Gercke

Geschäftsführer, Sachverständiger

Über zehn Jahre in Hamburger Immobilienunternehmen, mit Schwerpunkt Bewertung. Er verantwortet die Beleihungswertermittlung für Kreditinstitute und Gutachten für steuerliche Zwecke.

  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (S) für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • Master of Arts Real Estate (EBS Universität / Bayes Business School, London)
  • Immobilienökonom (EBS), Staatlich geprüfter Immobilienfachwirt, Immobilienkaufmann (IHK)

04651 975132-1
mg@die-gutachterkanzlei.de

Lennart Dühnforth

Lennart Dühnforth

Geschäftsführer, Sachverständiger

Aus Projektentwicklung und Verwaltung kennt er Immobilien von der Entstehungsseite: Bauabläufe, Bewirtschaftung, Ertragsansätze. Sein juristischer Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht trägt die Arbeit nach BelWertV.

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • Rechtswissenschaften, Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht (CAU Kiel)
  • Betriebswirtschaftslehre (CAU Kiel)

04651 975132-2
ld@die-gutachterkanzlei.de

Ein Gutachten, das mehr als einen Wert liefert.

Eine fundierte Immobilienbewertung ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse zahlreicher wertbeeinflussender Faktoren. Von der Lage und den rechtlichen Gegebenheiten über die bauliche Substanz bis hin zu den aktuellen Marktverhältnissen wird jede Immobilie individuell betrachtet.

Unsere Gutachten dokumentieren die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, erläutern die angewendeten Verfahren und machen die Herleitung des Immobilienwerts transparent und nachvollziehbar.

Sorgfältig dokumentiert. Nachvollziehbar begründet.

Ergänzt wird das Gutachten durch die wesentlichen bewertungsrelevanten Unterlagen, darunter Objektfotografien, Lagepläne, Grundrisse, Flächenangaben sowie erforderliche Register- und Katasterauszüge. So entsteht eine umfassende und transparente Dokumentation der Wertermittlung.

Ansicht einer Stadtvilla als Zeichnung mit Maßketten, daneben Lot, Messinglineal und Mappe
  1. Auftrag, Bewertungszweck und Stichtag

    Festlegung des Bewertungsauftrags, des Bewertungsanlasses und des maßgeblichen Wertermittlungsstichtags.

  2. Lage und Grundstück

    Analyse der Makro- und Mikrolage sowie der Grundstücksmerkmale und ihres Einflusses auf den Immobilienwert.

  3. Rechtliche Gegebenheiten

    Prüfung bewertungsrelevanter öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rahmenbedingungen.

  4. Gebäude und baulicher Zustand

    Erfassung der Gebäudeeigenschaften, Ausstattung, Modernisierungen und erkennbaren wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale.

  5. Auswahl der Bewertungsverfahren

    Begründete Auswahl und Anwendung der für die Immobilie geeigneten Bewertungsverfahren nach ImmoWertV.

  6. Bodenwert und Wertermittlung

    Herleitung des Bodenwerts und Ermittlung des Immobilienwerts anhand der gewählten Verfahren.

  7. Marktanpassung und besondere Merkmale

    Berücksichtigung der Marktverhältnisse sowie besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale.

  8. Verkehrswert und Ergebnis

    Zusammenführung und Würdigung der Bewertungsergebnisse mit nachvollziehbarer Ableitung des Verkehrswerts.

So entsteht Ihr Gutachten

  1. Anfrage

    Sie schildern Anlass, Objekt und Stichtag – per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Angebot

    Sie erhalten Gutachtenform, Termin und ein verbindliches Honorar. Bis hierhin kostet es nichts.

  3. Ortstermin

    Wir besichtigen das Objekt, sichten Ihre Unterlagen und recherchieren Markt- und Bodenrichtwerte.

  4. Gutachten

    Sie erhalten das unterschriebene Gutachten – und auf Wunsch eine Erläuterung im persönlichen Gespräch.

Zusammenarbeit mit Banken und Beratern

Kreditinstitute

Beleihungswertgutachten nach BelWertV als Voll- oder Kurzgutachten, digital übergeben, auf Wunsch mit Marktwert nach ImmoWertV. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, wie § 6 BelWertV sie als Nachweis nennt.

Eintrag im Verzeichnis der DIAZert

Steuerberatung, Rechtsanwälte und Notariate

Gutachten für Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Auseinandersetzungen. Ansprechpartner ist der Sachverständige, der unterschreibt; steuerliche und rechtliche Beratung bleibt bei Ihnen.

office@die-gutachterkanzlei.de

Was Mandanten vorher wissen wollen

Was kostet ein Gutachten?

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Gutachtenform und Anlass sowie nach dem Aufwand für Unterlagen und Anfahrt. Sie erhalten vor dem Auftrag ein verbindliches Angebot – Anfrage und Angebot sind kostenlos.

Wie lange dauert es?

Termin für Besichtigung und Fertigstellung nennen wir im Angebot. Läuft eine Frist, etwa für einen Einspruch, sagen Sie es uns – wir planen danach.

Akzeptiert das Finanzamt Ihr Gutachten?

Für den Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG nennt das Gesetz unter anderem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Gutachten für diesen Zweck erstellt Leif Moritz Gercke, zertifiziert durch DIAZert. Die Würdigung im Einzelfall liegt beim Finanzamt.

Was unterscheidet ein Gutachten von einer Maklerbewertung?

Eine Maklerbewertung schätzt einen erzielbaren Angebotspreis, meist als Vorstufe zum Verkaufsauftrag. Ein Verkehrswertgutachten leitet den Wert nach ImmoWertV nachvollziehbar her, wird unterschrieben und ist bei Finanzamt, Gericht und Bank vorlagefähig.

Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?

Sie oder eine Person, die Sie bevollmächtigen. Wir brauchen Zugang zu allen Räumen und, soweit vorhanden, zu Keller und Dachboden.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Hilfreich sind ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung und Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei Vermietung die Mietverträge, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle. Fehlt etwas, klären wir gemeinsam, wo Sie es bekommen.

Sprechen wir über Ihr Objekt.

Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung zu Gutachtenform, Termin und Honorar.

Lieber direkt?

Anschrift
Strandstraße 3–5, 25980 Sylt

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt oder weitergegeben.

* Pflichtfeld

Anlass: Erbschaft und Schenkung

Gutachten bei Erbschaft und Schenkung

Das Finanzamt bewertet geerbte und geschenkte Immobilien nach typisierten Verfahren. Liegt der tatsächliche Wert darunter, können Sie ihn mit einem Gutachten nachweisen – dann ist der niedrigere Wert anzusetzen (§ 198 BewG).

Frist beachten. Gegen den Bescheid über den Grundbesitzwert können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Sprechen Sie uns früh an.

Wann sich ein Gutachten lohnen kann

Worauf es beim Nachweis ankommt

Qualifikation. Das Gesetz nennt Gutachterausschüsse sowie bestellte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige (§ 198 Abs. 2 BewG). Gutachten für diesen Zweck erstellt bei uns Leif Moritz Gercke, zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert).

Stichtag. Maßgeblich ist der Wert am Tag des Erbfalls oder der Schenkung. Das Gutachten bewertet rückwirkend auf genau diesen Tag – auch wenn er Monate zurückliegt.

Nachvollziehbarkeit. Das Finanzamt würdigt Gutachten frei. Überzeugend ist, was jeden Ansatz begründet: Verfahrenswahl, Bodenwert, Marktanpassung und die besonderen Merkmale des Objekts.

Fragen zum Gutachten im Erbfall

Lohnt sich ein Gutachten bei meinem Bescheid? Schicken Sie uns den Bescheid und ein paar Angaben zum Objekt. Wir schätzen vorab ein, ob der festgestellte Wert über dem Marktwert liegen dürfte. Was das steuerlich bedeutet, klärt Ihre Steuerberatung.

Reicht ein Kurzgutachten? Nein. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt braucht es das vollständige Verkehrswertgutachten mit Ortsbesichtigung.

Sind die Gutachterkosten steuerlich absetzbar? Das hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie es bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Gutachten anfragen